Anwalt Scheidung Mainz

Herr Sczepanski - Anwalt Arbeitsrecht Mainz & Anwalt Familienrecht Mainz - Rechtsanwälte Seeler. Sczepanski. Koeppel.

Ingo Sczepanski
Anwalt Familienrecht Mainz

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Anwalt Scheidung Mainz

Ein Rechtsanwalt, der sich auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in Scheidungsverfahren spezialisiert hat. Zu den Hauptaufgaben  gehören:

  1. Rechtliche Beratung: Der Anwalt berät seinen Mandanten über die rechtlichen Aspekte der Scheidung, einschließlich der Teilung von Vermögen, Sorgerechtsregelungen für Kinder, Unterhaltsfragen und anderen relevanten Themen.
  2. Vertretung vor Gericht: Falls notwendig, vertritt der Anwalt seinen Mandanten vor Gericht. Er führt Verhandlungen, präsentiert Beweise und Argumente und strebt eine für seinen Mandaten vorteilhafte Entscheidung an.
  3. Vermittlung und Verhandlung: Oft bemüht sich der Anwalt für Familienrecht, außergerichtliche Einigungen zwischen den Parteien zu erreichen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
  4. Aktualisierung und Überwachung des Verfahrens: Der Anwalt hält seinen Mandanten über den Fortschritt des Falls auf dem Laufenden und stellt sicher, dass alle Fristen und Verfahrensanforderungen eingehalten werden.

Insgesamt zielt die Arbeit eines Anwalt für Scheidungen darauf ab, die Interessen seines Mandanten zu schützen und zu einer fairen und gerechten Regelung aller Angelegenheiten, die im Rahmen einer Scheidung entstehen, beizutragen.

Scheidung Mainz

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Grundsätzliches zur Ehescheidung – Anwalt Scheidung Mainz

Die Ehe wird im Familienrecht als eine ernstzunehmende Verpflichtung gegenüber dem Ehepartner betrachtet, die nicht leichtfertig eingegangen werden sollte. Entsprechend wird auch das Thema Scheidung behandelt. Konflikte innerhalb der Ehe sollten nicht unmittelbar zu einer Trennung führen. Gemäß §1565 BGB ist eine Scheidung nur möglich, wenn die Ehe nachweislich gescheitert ist und keine Aussicht auf eine Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft besteht, was als Zerrüttungsprinzip bekannt ist. Eine Ausnahme hierzu bildet der Härtefall.

Das Familienrecht unterscheidet rechtlich zwischen zwei Arten der Scheidung: Scheidung aufgrund des Scheiterns der Ehe und Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte. In der Praxis lassen sich jedoch verschiedene Scheidungsformen differenzieren:

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Härtefallscheidung
  • Streitige Scheidung
  • Scheidung mit Kindern
  • Scheidung mit Vermögenswerten

Die spezifischen Umstände und Bedingungen eines jeden Falles bestimmen, welche Aspekte bei der gerichtlichen Auflösung der Ehe strittig sein könnten. Ungeachtet der Gründe für die Scheidung, der persönlichen Lebensumstände oder der finanziellen Verhältnisse der Beteiligten, beginnt der Prozess stets mit der Einreichung eines Scheidungsantrags.