Scheidung Mainz

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Ingo Sczepanski
Anwalt Familienrecht Mainz

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Scheidung in Mainz: Ihr Weg durch das Familienrecht

Die Scheidung ist eine der emotionalsten und komplexesten Erfahrungen, die Menschen durchleben können. Wenn Sie sich in Mainz in dieser schwierigen Phase Ihres Lebens befinden, ist es wichtig, sich rechtzeitig über die rechtlichen Aspekte einer Scheidung zu informieren. Dieser Artikel wird Ihnen einen umfassenden Überblick über die Scheidung in Mainz und das Familienrecht Mainz geben, sowie wie ein Anwalt für Familienrecht in Mainz Ihnen helfen kann.

Die Scheidung in Mainz

In Mainz, wie in ganz Deutschland, ist die Ehescheidung ein rechtlich geregelter Prozess. Bevor Sie sich jedoch auf den Weg zur Scheidung begeben, sollten Sie einige grundlegende Informationen darüber haben, wie dieser Prozess in Mainz abläuft.

1. Trennungsphase

Die Trennungsphase ist der erste Schritt auf dem Weg zur Scheidung in Mainz. In Deutschland müssen Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie sich scheiden lassen können. Diese Trennungszeit dient dazu, zu prüfen, ob die Ehe endgültig gescheitert ist.

2. Scheidungsantrag

Sobald die Trennungszeit abgelaufen ist und die Ehe als gescheitert betrachtet wird, kann einer der Ehegatten einen Scheidungsantrag bei einem Familiengericht in Mainz stellen. Hierbei ist es ratsam, die Dienste eines Anwalts für Familienrecht in Mainz in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente ordnungsgemäß eingereicht werden.

3. Scheidungsverfahren

Das eigentliche Scheidungsverfahren in Mainz beginnt, nachdem der Antrag beim Gericht eingereicht wurde. Während dieses Verfahrens werden verschiedene Aspekte der Scheidung behandelt, darunter die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Unterhaltszahlung und das Sorgerecht für gemeinsame Kinder. Ein Anwalt für Familienrecht Mainz kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen in diesem Prozess zu vertreten.

4. Scheidungsbeschluss

Am Ende des Scheidungsverfahrens wird ein Scheidungsbeschluss erlassen. Dieses Urteil besiegelt die Scheidung und legt alle erforderlichen Details fest, einschließlich der Regelungen zur Aufteilung des Vermögens und des Sorgerechts. Das Scheidungsbeschluss ist rechtskräftig und bedeutet, dass die Ehegatten nun offiziell geschieden sind.

Scheidung – die Rechtsgrundlage in Deutschland

In Deutschland ist es grundsätzlich vorgeschrieben, dass eine rechtlich gültige Ehe gemäß §1564 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ausschließlich durch eine gerichtliche Entscheidung geschieden werden kann. Daher ist es zwingend erforderlich, das Familiengericht durch die Einreichung eines Antrags anzurufen, um das Scheidungsverfahren einzuleiten.

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Allgemeines zur Ehescheidung – Scheidung Mainz

Die Ehe ist eine ernsthafte Verpflichtung gegenüber dem Ehepartner und sollte daher nach dem Familienrecht nicht leichtfertig eingegangen werden. Diese Grundsatzidee gilt auch für den Fall einer Scheidung. Konflikte sollten nicht automatisch zur sofortigen Beendigung der Ehe führen. Aus diesem Grund regelt §1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), dass eine Ehescheidung nur möglich ist, wenn die Ehe als zerrüttet angesehen wird und keine Aussicht auf eine Fortführung der Ehe besteht.

Dieses Prinzip wird auch als das Zerrüttungsprinzip bezeichnet und hat im Grunde nur eine Ausnahme, nämlich den Härtefall. Das Familienrecht erkennt daher nur zwei rechtliche Arten der Scheidung an: die Scheidung aufgrund des Scheiterns der Ehe und die Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte. In der Praxis kann man jedoch zwischen verschiedenen Arten der Scheidung unterscheiden:

  1. Einvernehmliche Scheidung
  2. Härtefallscheidung
  3. Streitige Scheidung
  4. Scheidung mit Kindern
  5. Scheidung mit Vermögenswerten

Je nach den individuellen Umständen und Voraussetzungen im Einzelfall können unterschiedliche strittige Aspekte bei der gerichtlichen Auflösung der Ehe relevant sein. Unabhängig von den möglichen Gründen für die Scheidung, den persönlichen Lebenssituationen oder den Einkommensverhältnissen beginnt jedoch jede Scheidung stets mit der Einreichung des Scheidungsantrags.